Allgemeines
Retten – Löschen – Bergen – Schützen
Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen. Aber auch das Befreien von Menschen und Tieren aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen gehören zum Retten. Tätigkeitsfelder hierfür sind Brände, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.
Die älteste und wohl bekannteste Aufgabe der Feuerwehr ist das Löschen.
Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brandszenarien mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.
Die Feuerwehr kann das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im Wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.